Der Kreisvorstand
Vorsitzender
1. stellvertretender Vorsitzender + Vorsitzender Spielausschuss
2. Stellvertretender Vorsitzender + Vorsitzender Jugendausschuss + Vorsitzender Frauenausschuss
Schatzmeister
Schriftführer + Ehrenamtsbeauftragter
Vorsitzender Schiedsrichterausschuss
Vorsitzender Ausschuss für Qualifizierung
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Vorsitzender Sportgericht
Der Vorsitzende des Kreissportgerichts / Die Vorsitzenden der Rechtsorgane sind keine Vorstandsmitglieder, sondern werden im Vorstand über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereichs gehört (§ 51 Abs. 3 Satzung).
Die neben der schriftlichen Einlegung mögliche elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen kann nur per DFBnet-Postfach erfolgen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Folgende E-Mail-Adresse im DFBnet-Postfach ist für die Einlegung des Rechtsbehelfs zu nutzen:
Niclas.Langhans@nfv.evpost.de