Der Kreisvorstand

Vorsitzender

1. stellvertretender Vorsitzender + Vorsitzender Spielausschuss

2. Stellvertretender Vorsitzender + Vorsitzender Jugendausschuss + Vorsitzender Frauenausschuss

Schatzmeister

Schriftführer + Ehrenamtsbeauftragter

Vorsitzender Schiedsrichterausschuss

Vorsitzender Ausschuss für Qualifizierung

Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Vorsitzender Sportgericht

Der Vorsitzende des Kreissportgerichts / Die Vorsitzenden der Rechtsorgane sind keine Vorstandsmitglieder, sondern werden im Vorstand über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereichs gehört (§ 51 Abs. 3 Satzung).