Kreissportgericht

Vorsitzender

Niclas Langhans
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen

Die neben der schriftlichen Einlegung mögliche elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen kann nur per DFBnet-Postfach erfolgen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Folgende E-Mail-Adresse im DFBnet-Postfach ist für die Einlegung des Rechtsbehelfs zu nutzen:

Niclas.Langhans@nfv.evpost.de

Stellvertretender Vorsitzender